Die Jahreshauptversammlung 2020 findet am Montag, den 7. Dezember 2020 18:00 online als Videokonferenz statt. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder von BIKE AID e.V.
Aus aktuellem Anlaß findet die Mitgliederversammlung 2020 als Online-Veranstaltung statt. Die Legitimation für dieses Format ergibt sich aus dem seit dem 28. März 2020 gültigen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht.(Corona-Abmilderungsgesetz). Dieses Gesetz ist befristet bis zum 31.12.2020
Im Wesentlichen bedeutet das für unseren Verein, daß die Online-Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt wird, auch wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist. Dies trifft bei uns zu.
Die Links für die Teilnahme an Versammlung (Microsoft Teams) und Abstimmung (Microsoft Forms) werden allen Mitglieder in der persönlichen Einladung mitgeteilt (E-Mail).
Top 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Top 2: Bestellung eines Protokollführers
Top 3: Satzungsänderung
Top 3a: Satzungsänderung von § 3 Zwecke, Ziele:
Anpassung der Formulierungen an den Wortlaut der Mustersatzung aus Anlage 1 zu § 60 AO „Anforderungen an die Satzung“ zur rechtlichen Festigung der Satzung
Top 3b: Satzungsänderung von § 5 Steuerbegünstigte Zwecke:
Neuformulierung des Absatz 1, damit der Vereinszweck aus § 3 nicht doppelt aufgeführt ist und Anpassung der Formulierung zur Unterstützung anderer Vereine nach § 58 Nr. 1 AO zur besseren Verständlichkeit
Top 3c: Satzungsänderung von § 11 Sitzung des Vorstands:
Aufnahme der elektronischen Form (E-Mail) als Alternative für die Einladung zu den Sitzungen des Vorstands.Aufnahme der Möglichkeit, eine Vorstandssitzung incl. der Beschlussfassung virtuell durchführen zu können.
Top 3 d: Satzungsänderung von § 14 Beschluss der Mitgliederversammlung:
Aufnahme der Möglichkeit, eine Mitgliederversammlung incl. der Beschlussfassung virtuell durchführen zu können.
Top 3 e: Satzungsänderung von § 15 Auflösung des Vereins – Absatz 2:
?Anpassung der Formulierungen an den Wortlaut der Mustersatzung aus Anlage 1 zu § 60 AO „Anforderungen an die Satzung“ zur rechtlichen Festigung der Satzung
Top 4 Jahresberichte des Vorstandes, zu Charity, Community und Pro-Cycling
Top 5 Bericht der Kassenwarte
Top 6 Entlastung des Vorstandes
Top 7 Anträge
Top 8 Diskussion
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben wenn mindestens 15 stimmberechtigte Teilnehmer anwesend sind.
Anträge können jederzeit, bis Veranstaltungsbeginn beim Vorstand eingereicht werden.
Hier geht es zu den häufig gestellen Fragen (FAQ).
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